7.1.1991
Das Landgericht Hamburg bestätigt die fristlose Kündigung des Pachtvertrages zwischen der Stadt Hamburg und den Bewohnern der Hafenstraße mit der Begründung, die Häuser seien Ausgangsort von Straftaten gewesen. Obwohl am 9. Januar die mit der Verwaltung beauftragte Hafenrand GmbH den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragt, bleiben die Häuser vorerst weiterhin bewohnt.