7.10.1966
Die Frankfurter Polizei untersagt eine Pressekonferenz, auf welcher der hessische Landesvorsitzende des Verbandes der Verfolgten des Nazi-Regimes (VVN), Ludwig Landwehr, Dokumente präsentieren wollte, in denen Bundespräsident Heinrich Lübke der Beteiligung am Bau von Konzentrationslagern bezichtigt wird. Zur Begründung des Verbots heißt es, Landwehr wolle Lübke verunglimpfen und die verfassungswidrige Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) fördern.