7.11.1995
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe konkretisiert seine Rechtsprechung über das Tucholsky-Zitat “Soldaten sind Mörder”. Sofern es allgemein zitiert wird, ist es durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Wird hingegen ein einzelner Soldat als “Mörder” tituliert, kann dies als Beleidigung strafrechtlich verfolgt werden.