7.3.1916
Das stellvertretende Generalkommando des 1. Bayerischen Armeekorps veröffentlicht Bestimmungen zum Schutz der Jugend. Personen unter 17 Jahren wird das Rauchen in der Öffentlichkeit und der Aufenthalt in Lokalen nach 21 Uhr untersagt.
Das stellvertretende Generalkommando des 1. Bayerischen Armeekorps veröffentlicht Bestimmungen zum Schutz der Jugend. Personen unter 17 Jahren wird das Rauchen in der Öffentlichkeit und der Aufenthalt in Lokalen nach 21 Uhr untersagt.
Die deutschen Justizbehörden weisen darauf hin, dass Testamente von gefallenen Soldaten, bei denen als Ortsangabe “im Felde” vermerkt ist, volle Gültigkeit haben. Das gleiche gilt für Angehörige der Marine.
Unsere Geschenkidee für Geburtstag, Jubiläum und vielen anderen Anlässen.
Eine echte, originale Tageszeitung vom 07. März 1916 als persönliches Zeitdokument aus unserem umfangreichen Zeitungsarchiv.