7.4.1998
Karlsruhe: Bundestagsabgeordnete mit einem Überhangmandat dürfen nach ihrem Ausscheiden aus dem Parlament nicht mehr von einem Ersatzkandidaten über die Landesliste ihrer Partei ersetzt werden, urteilt das Bundesverfassungsgericht.
Karlsruhe: Bundestagsabgeordnete mit einem Überhangmandat dürfen nach ihrem Ausscheiden aus dem Parlament nicht mehr von einem Ersatzkandidaten über die Landesliste ihrer Partei ersetzt werden, urteilt das Bundesverfassungsgericht.
Brüssel: Die Westeuropäische Union (WEU) verlängert auf einer Tagung in der belgischen Hauptstadt das Mandat für ihre Polizeitruppe in Albanien um ein Jahr bis April 1999. Der WEU-Rat beschließt zugleich, die Zahl der Berater und Ausbilder von 60 auf 100 Mann zu erhöhen.
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