8.3.2002
Berlin : Die Stasi-Akten über Altkanzler Helmut Kohl bleiben nach einer in letzter Instanz gefällten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts unter Verschluss. Damit beenden die Richter die zehnjährige Praxis der Stasi-Aktenbehörde, Unterlagen über so genannte Personen der Zeitgeschichte zu Forschungszwecken an Journalisten oder Wissenschaftler herauszugeben. Prominente und Amtsträger, so das Gericht, seien gegen eine Freigabe ihrer Stasi-Unterlagen geschützt, wenn sie Betroffene oder Dritte und damit Opfer der Stasi-Akten seien. Damit wird ein entsprechendes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom Juli vergangenen Jahres bestätigt.