8.6.1995
Das Berliner Abgeordnetenhaus billigt mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit eine neue Verfassung für das Bundesland, die mit erweiterten Staatszielen – u. a. ein nicht einklagbares Recht auf Arbeit – und mit Elementen der direkten Demokratie (Volksbegehren und -initiativen) entscheidende Anregungen aus der im Juli 1990 geänderten Ostberliner Verfassung aufnimmt.