9.1.1906
In der bayerischen Abgeordnetenkammer in München tadeln sozialdemokratische Abgeordnete die Praxis, dass preußische Offiziere die bayerischen Truppen inspizieren. Kriegsminister Karl Freiherr von Horn stellt klar, dass das Recht der Inspizierung dem deutschen Kaiser zustehe, “der bei der Ausübung dieses Rechts Bayern gegenüber mit dem größten Wohlwollen verfährt”.