9.1.1965
Die vier im Bundestag vertretenen Parteien SPD, CDU, CSU und FDP verpflichten sich in einem Abkommen, das bis zum 31. Dezember 1965 gelten soll, zu einem fairen Wahlkampf für die Bundestagswahl am 19. September und einer Beschränkung der Wahlkampfkosten.