9.11.1920
Zwischen der Freien Stadt Danzig und Polen wird in Paris ein Abkommen geschlossen, das bereits in Artikel 104 des Versailler Vertrages vorgesehen war. Es regelt u.a. die Vertretung der Außenpolitik Danzigs durch Polen und die Frage der Hafennutzung; Polen erhält das Recht, im Hafenbereich einen eigenen Post- und Telefondienst zu errichten.