9.11.1923
Alarmiert durch den Hitlerputsch (8./9. 11.), überträgt Reichspräsident Friedrich Ebert dem Chef der Heeresleitung, General Hans von Seeckt, sowohl die Ausübung der vollziehenden Gewalt (seit 26. 9. beim Reichswehrminister) als auch den militärischen Oberbefehl (verfassungsmäßig beim Reichspräsidenten). Mit diesen umfassenden Vollmachten nimmt Hans von Seeckt eine quasi-diktatorische Stellung ein.





