9.2.1999
Münster: Nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs muss die bundesweit einmalige Zusammenlegung von Innen- und Justizministerium in Nordrhein-Westfalen rückgängig gemacht werden. Die von Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD) verfügte Ressortfusion verletzt nach Auffassung des Gerichts die Rechte des Landtags. Damit gibt das Gericht einer Klage der CDU-Opposition statt.