9.3.1940
Eine Polizeiverordnung “Zum Schutz der Jugend” des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei, Heinrich Himmler, verbietet Jugendlichen unter 18 Jahren den Besuch von Gaststätten, Kinos und Tanzveranstaltungen nach 21 Uhr ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten sowie das Rauchen in der Öffentlichkeit.