9.3.1972
Die Volkskammer der DDR verabschiedet ein Gesetz über die Fristenlösung bei Schwangerschaftsunterbrechungen. Danach ist die Abtreibung innerhalb der ersten drei Monate erlaubt. Erstmals in der Geschichte der Volkskammer wird ein Gesetz nicht einstimmig, sondern mit 14 Nein-Stimmen bei acht Enthaltungen verabschiedet.