9.7.1952
Auf Verfügung der Bonner Staatsanwaltschaft wird das Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” bundesweit beschlagnahmt. Gegenstand der gerichtlichen Verfügung ist die in einem Artikel des Magazins veröffentlichte Behauptung, Bundeskanzler Konrad Adenauer und der Leiter der politischen Abteilung des Auswärtigen Amts, Herbert Blankenhorn, sollten im Fall eines sowjetischen Einmarsches ins Ausland gebracht werden, um dort eine Exilregierung zu bilden.