9.8.1921
Ein Schöffengericht in Frankfurt am Main entscheidet, dass Arbeitgeber sich strafbar machen, wenn sie ihre Angestellten länger als acht Stunden am Tag beschäftigen, auch bei Einwilligung der Angestellten. Der Besitzer eines ortsansässigen Kaffeehauses wird zu 100 Mark Strafe verurteilt, weil er die Achtstundenregelung nicht eingehalten hat.