Arbeit und Soziales 1915:
Ein durch die zahlreichen Einberufungen spürbar werdender Mangel an Facharbeitskräften prägt den Arbeitsmarkt im Deutschen Reich. Während das Militär gezwungen ist, auf den Arbeitskräftebedarf der für Kriegszwecke arbeitenden Industriezweige Rücksicht zu nehmen, müssen sich die anderen Wirtschaftsbereiche den personellen Anforderungen der Armee unterordnen. In den sog. zivilen Industrien geht die Zahl der Arbeitnehmer im ersten Kriegsjahr auf 53% des Niveaus von 1913 zurück, in den Kriegsindustrien nur auf 78%.
Innerhalb der Industriearbeiterschaft kommt es zu erheblichen Differenzen im Lohnniveau. Der Nominalverdienst männlicher Arbeiter in Betrieben der Kriegsindustrie liegt im September 1915 um 23% über dem vom März 1914, in der zivilen Industrie steigt er nur um 6,2% an. Noch deutlicher ist die Differenz bei den Frauen: Deren Verdienst steigt in der Kriegsindustrie um 30,5% an, in der zivilen Industrie geht er durchschnittlich um 1,5% zurück. Insgesamt sinkt jedoch trotz der nominalen Lohnerhöhungen aufgrund der starken Preissteigerungen das Realeinkommen.
Zwar werden zunehmend Frauen und Jugendliche sowie Invaliden und Kriegsgefangene beschäftigt und die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen für die einzelnen Gruppen gelockert, doch reicht dies nicht aus, um den Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften vor allem in der Rüstungsindustrie zu decken, ohne eine große Anzahl kriegstauglicher Arbeiter vom Militärdienst zurückzustellen. Um dabei die Interessen sowohl des Militärs als auch der Industrie zu berücksichtigen, wird beim preußischen Kriegsministerium eine spezielle Abteilung eingerichtet, die sich ausschließlich mit den Zurückstellungen befassen soll. Etwa 600 000 »kriegsverwendungsfähige« Facharbeiter werden bis zum Jahresende vom Militärdienst befreit. Die von Richard Sichler und Joachim Tiburtius, zwei bürgerlichen Sozialreformern, geleitete Abteilung des Kriegsministeriums für Zurückstellungen bemüht sich auch um eine Kooperation mit den Gewerkschaften, stößt damit jedoch auf den Widerstand der Unternehmer. So erfahren die Richtlinien für die Behandlung der Arbeiterfrage in der Kriegsindustrie vom 15. Juni die schroffe Ablehnung der Industrie. Die Unternehmer befürchten, die darin enthaltenen Empfehlungen für die Einrichtung von Arbeiterausschüssen und von paritätisch besetzten Schlichtungsstellen könnten als Präzedenzfall für eine neue Sozialordnung nach dem Krieg gelten. In einer Erklärung vom 15. Juli heißt es: »Der Inhalt dieser sozialpolitischen Richtlinien ist in seiner Grundtendenz für das deutsche Unternehmertum in hohem Maße schädigend und verletzend …«
Als eines der ersten Gremien, in dem Unternehmer und Arbeitervertreter gleichberechtigt vertreten sind, wird im Februar der »Kriegsausschuss der Metallbetriebe Groß-Berlins« eingerichtet. Die Arbeiter hatten den bestehenden Mangel an Fachkräften häufig ausgenutzt, um die Stelle zu wechseln und dabei höhere Löhne durchzusetzen. Daher wird im Januar von der Berliner Feldzeugmeisterei auf Betreiben der Unternehmer ein Arbeitsplatzwechsel ohne Zustimmung des Arbeitgebers zunächst verboten. Aufgrund heftiger Proteste der Arbeiter und Gewerkschaften wird diese Entscheidung jedoch zurückgenommen und stattdessen der aus je drei Vertretern der Industrie und des Metallarbeiterverbandes bestehende Ausschuss gegründet, der über die Berechtigung von Arbeitern zum Wechsel ihres Arbeitsplatzes entscheiden soll.
Die Gewerkschaften sehen in den ihnen eingeräumten begrenzten Mitwirkungsrechten einen Erfolg ihrer Burgfriedenspolitik; von der Unterstützung des Krieges und dem Verzicht auf Streiks versprechen sie sich eine stärkere politische Anerkennung. Typisch für die Erwartung ist die Anfang 1915 verfasste Analyse des Vorsitzenden des Transportarbeiterverbandes, Oswald Schumann, eines Vertreters des rechten SPD-Flügels: »Manches von dem, was die organisierte Arbeiterschaft in jahrelangen Kämpfen nicht durchzusetzen vermochte, ist während des Krieges ein- bzw. durchgeführt worden … Der Burgfrieden bewirkte nicht nur eine Einstellung des politischen Kampfes, sondern er übte auch einen günstigen Einfluß auf die wirtschaftlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus … Die Stellung der Regierung zu den Arbeiterorganisationen ist ebenfalls eine andere geworden. Der Kampf gegen die Gewerkschaften wurde eingestellt und ihre Vertreter als berufene Sachwalter der Arbeiterinteressen … zur Beratung wichtiger sozialpolitischer und wirtschaftlicher Maßnahmen herangezogen.«