Kriegsministerium stärkt Arbeiterrechte in der Rüstungsindustrie

Arbeit und Soziales 1915:

In den Richtlinien des preußischen Kriegsministeriums für die Behandlung der Arbeiterfrage in der Kriegsindustrie vom 15. Juni wird eine Ausweitung gewerkschaftlicher Mitspracherechte vorgeschlagen:

»Die Heeresverwaltung muß mit den ihr zu Gebote stehenden Mitteln darauf hinwirken, daß die Arbeitsbedingungen in den für Kriegsbedarf tätigen Betrieben den berechtigten Wünschen der Unternehmer und der Arbeiter als gleichwertiger und gleichberechtigter Schöpfer der Arbeit gerecht werden … Es [wird] sich empfehlen, an Verhandlungen zwecks Verhütung eines Streiks außer den Arbeiterausschüssen der beteiligten Firmen, wenn es sich um Angehörige eines Arbeiterverbandes … handelt, Vertreter dieser Organisationen hinzuzuziehen … Durch eine gerechte Vermittlung zwischen Unternehmer- und Arbeiterstandpunkt wird es auch gelingen, die Leistungen der Arbeiterschaft so zu steigern, wie es die Landesverteidigung und das berechtigte Interesse der Arbeitgeber einerseits erfordern, die billige Rücksichtnahme auf das Leistungsvermögen der Arbeiter andererseits zuläßt. … Erste Vorbedingung jeder Höchstleistung auf diesem Gebiete … [ist] Freiwilligkeit der Arbeitsübernahme.«

Chroniknet