Bildung 1920:
Seit der Novemberrevolution (1918) ist das Schulwesen ein wichtiges Thema der staatlichen und gesellschaftlichen Neugestaltung des Deutschen Reichs. In den Kämpfen um ein neues Schulsystem stehen sich bereits 1920 die Kulturrevolutionäre und Kulturkonservativen unversöhnlich gegenüber. Hauptstreitpunkt zwischen den Richtungen ist die Konfessionsschule.
Die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 überträgt dem Reich die Gesetzgebungskompetenz für die Grundsätze des deutschen Schulwesens mit dem Ziel, dieses mit einem Reichsschulgesetz einheitlich zu gestalten.
Zur Frage der Konfessionsschule liefert die Verfassung keine klare Vorgabe. Artikel 146 lässt nebeneinander zu: Als Regelschule die Gemeinschaftsschule mit getrenntem Religionsunterricht (auch Simultanschule genannt) sowie drei Antragsschulen, nämlich Bekenntnisschulen, Weltanschauungsschulen und freie weltliche Schulen.
Lediglich auf diesen »Weimarer Schulkompromiss« haben sich die Parteien der Weimarer Koalition einigen können. Während die katholische Zentrumspartei die Konfessionsschule erhalten will, befürworten die linksliberalen Demokraten (DDP) die Simultanschule. Die Sozialdemokraten schließlich machen sich für die weltliche Schule ohne Religionsunterricht stark. Weder 1920 noch in den folgenden Jahren einigt man sich in diesem Konflikt, der das Reichsschulgesetz blockiert. Um das Reichsschulgesetz dennoch voranzutreiben, initiiert Reichsinnenminister Erich Koch (DDP) eine Reichsschulkonferenz, die vom 11. bis 19. Juni 1920 in Berlin tagt. Rd. 700 Experten diskutieren Analysen, Thesen, Vorschläge zum künftigen Erziehungssystem. Bei dieser für weitere Reformen wichtigen Generaldebatte wird jedoch die Konfessionsfrage ausgespart. So bleibt der Status quo erst mal erhalten: Etwa vier Fünftel der deutschen Volksschulen haben einen konfessionellen Charakter. Nur Baden und Hessen sind Simultanschulgebiete.
Ein deutlicher Schritt hin zur Demokratisierung des Schulwesens wird gleichwohl mit dem Grundschulgesetz vom 28. April 1920 getan. Das Reichsgesetz setzt an die Stelle der Vorschulen die für alle Kinder verbindliche gemeinsame vierjährige Grundschule. Kinder einer sehr viel breiteren Bevölkerungsschicht als bisher erhalten mit der vierjährigen Grundschule die Möglichkeit, auf eine höhere Schule zu wechseln. Bislang gab es von der Volksschule, die weit über 90% aller Schüler besuchen, keinen Zugang zu weiterführenden Schulen. Diese Möglichkeit boten nur die öffentlichen und privaten Vorschulen, die mit dem neuen Gesetz abgeschafft werden. Im Sinne der pädagogischen Reformbewegung sollen für den Übergang zu weiterführenden Schulen nur »Anlage und Neigung, nicht die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung oder das Religionsbekenntnis der Eltern« ausschlaggebend sein.
Mit der für alle Schüler gleichen Elementarbildung wird zumindest für die 1. bis 4. Klasse die Einheitsschule verwirklicht. Seit der Jahrhundertwende macht sich die deutsche Bildungsreformbewegung für die Einführung der Einheitsschule stark. Hervorgetreten sind hier besonders die Pädagogen Johannes Tews und Georg Kerschensteiner. Wichtigste Anliegen der Einheitsschule sind die Aufhebung der Standesschule und die Durchlässigkeit des Bildungswesens. Der deutsche Pädagoge Georg Kerschensteiner – von 1895 bis 1919 Stadtschulrat in München, ab 1920 Professor an der dortigen Universität – setzt sich für die Einrichtung von Arbeitsunterricht ein. Dieser ist dabei als methodisches Prinzip gedacht, das manuelles und geistiges Lernen im gesamten Schulwesen vereinen soll. Weiter gehend sind die Vorstellungen der »entschiedenen Schulreformer« um den Pädagogen Paul Oestreich. Sie fordern die »elastische Einheitsschule« mit gemeinsamem, durch wahlfreie Kurse ergänztem Mindestunterricht.
Abgesehen von der Einführung der Grundschule scheitern die Einheitsschulbestrebungen. Das dreigliedrige Schulsystem (Volksschule – Mittelschule – höhere Schule) bleibt unangetastet.