Mit Verordnungen gegen Schlemmerei

Ernährung, Essen und Trinken 1922:

5. September. Das preußische Innenministerium erlässt eine Verfügung, die eine Bekämpfung des »Schlemmerunwesens« zum Inhalt hat. Im Zentrum der beschlossenen Maßnahmen steht die beabsichtigte Einschränkung übermäßigen Konsums von Speisen und Getränken in Gasthäusern, Bars usw. Der über eine von den örtlichen Behörden festzusetzende Höchstgrenze hinausgehende Konsum wird entsprechend der neuen Verordnung in gestaffeltem System besteuert. Die so erzielten zusätzlichen Steuereinnahmen sollen über einen speziellen Fonds für die Lebensmittelversorgung der bedürftigen Bevölkerung verwendet werden. Da der Begriff »Schlemmerei« nicht exakt definiert ist, ergeben sich bei der Anwendung der Verordnung bei den Behörden jedoch Probleme.

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