Autos werden fast nur noch für militärische Zwecke gebaut

Auto und Verkehr 1943:

Die Personenwagenproduktion steht im Deutschen Reich wie auch in den anderen kriegführenden Ländern weitgehend im Dienste der Front. Die militärischen Fahrzeuge sind ganz nach den Erfordernissen der Truppe konstruiert, so der Volkswagen Schwimmwagen Typ 166 oder der Mannschaftswagen Mercedes-Benz Typ 1500 A mit Allradantrieb, dessen Fertigung in diesem Jahr eingestellt wird.

Im zivilen Bereich werden keine neuen Modelle vorgestellt; stattdessen laufen alte Klassiker wie der Luxuswagen Mercedes-Benz Typ 770 (W 150) aus. Dieser »Große Mercedes«, in seiner ersten Ausführung 1930 herausgekommen, hatte als einziger Wagen seiner Art noch 1938 eine völlige Neuauflage erlebt, bei der man möglichst viele Weiterentwicklungen der Automobiltechnik berücksichtigen wollte. Die Stückzahl blieb allerdings stets gering: Nach 13 Wagen 1938 und dem Tiefststand von jeweils einem Fahrzeug 1940 und 1941 werden in diesem Jahr noch 19 Wagen der 770er Serie produziert. Zuletzt werden hauptsächlich gepanzerte Sonderausführungen für die mächtigsten Politiker des Deutschen Reiches und der mit ihm verbündeten Staaten hergestellt. Ein anderes Auslaufmodell ist der Mercedes-Benz Typ 230 (W 153), seit 1939 auf dem Markt und bis in die 1950er Jahre hinein für weitere Typen aus Stuttgart – 170 S und 220 – konzeptionell maßgebend.

Insgesamt fertigt Daimler-Benz 1943 nur noch 57 Personenwagen (1942: 4188), Opel zwischen 1941 und 1943 insgesamt nur noch 14. Die gesamte europäische Autoproduktion (ohne UdSSR) beläuft sich in diesem Jahr auf 184 000 gewerblich und 14 800 privat genutzte Wagen; 1942 waren es noch 212 000 bzw. 17 600 . Auch in den USA und in Japan ist die Produktion praktisch zum Erliegen gekommen.

Die Umstellung der Autos im Deutschen Reich auf Holzgasantrieb o. ä. schreitet weiter fort: Am 25. Mai ordnet das Reichsverkehrsministerium den Einsatz der Ersatzkraftstoffe auch für Pkw an, nachdem dies für Nutzfahrzeuge bereits am 22. September 1942 geschehen war. Pkw bis zu zwei Litern Hubraum sollen für Hochdruck- oder Treibgas oder für Generatorgas aus Holzkohle, Wagen bis zu drei Litern für Generatorgas aus anderen Kraftstoffen als Holzkohle umgerüstet werden. Für Autos mit mehr als drei Litern Hubraum sieht die Verordnung nur in bestimmten Ausnahmefällen eine Umstellung auf Ersatzkraftstoffe vor.

Chroniknet