Arbeitsmarkt und Sozialpolitik im Aufwind der Wirtschaft

Arbeit und Soziales 1968:

Der recht kräftige Konjunkturaufschwung mit einem realen Wachstum des Bruttosozialprodukts um 7,2% bringt 1968 auf dem Arbeitsmarkt die ersehnte Entspannung. Waren während der Konjunkturkrise des Jahres 1967 im Durchschnitt etwa 460 000 Arbeitslose registriert, so geht der Durchschnitt des Jahres 1968 auf rund 323 000 Arbeitslose zurück.

Das Ausmaß der steigenden Nachfrage nach Arbeitskräften wird jedoch erst deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass im Januar 1968 die Arbeitslosenquote noch 3,2% beträgt, gegen Ende des Jahres aber auf 0,8% absinkt. Obwohl im Dezember 1968 saisonbedingt wieder ein Anstieg zu vermelden ist, kann das wirtschaftspolitische Ziel der relativen Vollbeschäftigung als erreicht betrachtet werden.

Parallel zu dieser Entwicklung steigt die Zahl der offenen Stellen. Kamen 1967 nur 0,7% offene Stellen auf einen Arbeitslosen, kann das Jahr 1968 immerhin einen Durchschnitt von 1,5 offenen Stellen melden, auch wenn die Marge von 1966 (3,4) damit nicht wieder erreicht worden ist. Am 7. Mai ist der positive Trend allerdings nicht mehr zu übersehen: Erstmals seit zwei Jahren übersteigt die Zahl der offenen Stellen wieder diejenige der Arbeitslosen.

Damit können auch die knapp 1,1 Millionen ausländischen Arbeitnehmer aufatmen, die 1968 bereits 5,2% aller Arbeitnehmer stellen (1960: 1,5%). Sie waren von Entlassungen während der Konjunkturkrise 1966/67 besonders hart betroffen, weil sie zu mehr als 85% in ungelernten oder angelernten Tätigkeiten beschäftigt sind. Mehr als zwei Drittel der sog. Gastarbeiter stammen 1968 noch aus Spanien, Italien oder Griechenland. Der Anteil der Türken liegt bei etwa 5%.

Auch für das knappe Drittel aller Frauen in der Bundesrepublik, das 1968 berufstätig ist, macht das überdurchschnittliche Wachstum der Wirtschaft die Arbeitsplätze sicherer. Nur 2,2% von ihnen sind als Beamtinnen unkündbar. 35,5% sind Arbeiterinnen, 38% Angestellte und bleiben damit dem Arbeitsplatzrisiko der »freien« Wirtschaft ausgesetzt.

Allgemein herrscht bei den Arbeitnehmern jedoch Zufriedenheit, denn 1968 wachsen die Bruttolöhne real um 4,5% (1967: 1,8%). Diese spürbare Erhöhung der Einkommen dürfte mit dazu beitragen, dass 1968 geradezu einen Rekord des »sozialen Friedens« aufstellt. Im ganzen Jahr sind nur 36 Betriebe von Streiks betroffen (1967: 742). Waren 1967 noch 390 000 Arbeitstage durch Streiks verloren gegangen, so sind es 1968 nur 25000. Zum Vergleich: Durchschnittlich gehen in den 60er Jahren in der Bundesrepublik pro Jahr 121 500 Arbeitstage durch Streiks verloren – ein Wert, der international nur von Österreich, den Niederlanden und Schweden noch unterboten wird.

Aber nicht nur die Gewerkschaften, sondern auch die Arbeitgeber sind nach dem Schock der Rezession daran interessiert, den Arbeitsfrieden zu wahren. Am 1. Juli schließen die IG Metall und der Gesamtverband Metall der Arbeitgeber das erste Abkommen über Rationalisierungsschutz in der Bundesrepublik. Es bietet den 3,5 Millionen Beschäftigten der Metallindustrie gestaffelte Lohnfortzahlungen und Abfindungen für den Fall, dass ihr Arbeitsplatz durch Automatisierung oder den Einsatz von Computern wegrationalisiert wird.

Die sozialen Auswirkungen elektronisch gesteuerter Produktionsmethoden sind 1968 längst nicht mehr von der Hand zu weisen. Schätzungen zufolge müssen 1968 6% aller Erwerbstätigen, also etwa 1,55 Millionen Menschen, aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen ihre derzeitige Beschäftigung aufgeben. Bereits 1967 verloren allein 285 000 Beschäftigte der Metallindustrie ihren Arbeitsplatz.

Die Gewerkschaften versuchen, dem zunehmenden Abbau von Arbeitsplätzen durch Pläne zur Ausweitung der Mitbestimmung entgegenzusteuern. Im Verein mit der SPD und den CDU-Sozialausschüssen will der DGB die Regierung der Großen Koalition dazu bewegen, die seit 1951 bestehende Montanmitbestimmung auf 393 bundesdeutsche Großunternehmen mit insgesamt 70% aller Industrie-Umsätze auszuweiten. Da diese Initiative auf entschiedenen Widerstand bei den Arbeitgebern trifft, kommt es jedoch nicht zu Gesetzesbeschlüssen im Bonner Parlament.

Auch Vorstöße der SPD-Fraktion im Bundestag in Sachen Bildungsurlaub dringen nicht durch. Zwar gibt es seit dem 1. Februar in der bayerischen Metallindustrie das Recht auf zwei Wochen unbezahlten Bildungsurlaub, aber eine Gesetzesvorlage der SPD vom April, die zwei Wochen bezahlten Bildungsurlaub vorsieht, wird nur vorläufig vom Bundestag beraten. Die bundesdeutschen Arbeitnehmer müssen daher in diesem Jahr mit einem regulären Urlaub von durchschnittlich 21 Tagen vorliebnehmen.

Schon dieses Beispiel macht deutlich, dass die Politik der regierenden CDU-SPD-Koalition auch im sozialen Bereich oft in ein Patt mündet. Da weder die Reformer noch die Konservativen ihre Vorstellungen durchsetzen können, wird der Sozialstaat weder ausgebaut noch demontiert, sondern auf dem bisher erreichten Niveau eingefroren. Wie im Vorjahr machen die Sozialausgaben gut 26,5% der Staatsausgaben in Höhe von 80,7 Milliarden DM aus (1962: 21,4%).

Die Festschreibung der kollektiven Daseinsvorsorge bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und Alterssicherung ist angesichts einer beginnenden Hochkonjunktur von den Sozialpolitikern der regierenden Parteien leicht durchzusetzen. Das Festhalten an der bruttolohnbezogenen dynamischen Altersrente ruft andererseits bereits Kritiker auf den Plan, die der Rentenversicherung für die 70er Jahre Defizite in Milliardenhöhe prophezeien. Für den wiedererstarkten Optimismus der bundesdeutschen Politiker sind Finanzierungsprobleme 1968 freilich eher Randphänomene des Wohlfahrtsstaates.

Es darf allerdings nicht verkannt werden, dass auch 1968 bestimmte soziale Randgruppen von den Leistungen des Wohlfahrtsstaates kaum profitieren. Schätzungsweise 600 000 Alkoholiker, 60 000 bis 100 000 Nichtsesshafte 500 000 Obdachlose, 20 000 Zigeuner und 10 000 Drogensüchtige leben am Rande der Gesellschaft. Sie passen nicht in das trügerische Idealbild der Wohlfahrts- und Konsumgesellschaft, das die Ansichten des Durchschnittsbürgers beherrscht. Auch die etwa 4 Millionen Behinderten und rund 110 000 Insassen psychiatrischer Krankenhäuser haben es schwer, den Leistungsanforderungen zu genügen, die in der Bundesrepublik sozialen Status begründen. Durch die Ausrichtung des Systems der sozialen Sicherung am Beschäftigungssystem, in dem Ansprüche auf Leistung erworben werden müssen, sind diese sozialen Problemgruppen nur unzureichend in den Sozialstaat integriert.

Diskussionen um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bei der Arbeiter im Gegensatz zu den Angestellten keinen Anspruch auf den vollen Bruttolohn haben, sondern seit 1961 den Nettolohn erhalten, berühren diese Gruppen nicht. Ihnen käme nur ein konsequenter Ausbau des Sozialstaats zugute, der von der Großen Koalition nicht in Angriff genommen wird.

Es ist bezeichnend, dass die Aufhebung der Versicherungspflichtgrenze in der Angestelltenversicherung zum 1. Januar für den größten sozialpolitischen Wirbel des Jahres sorgt. Mit der Forderung konfrontiert, 14% Pflichtbeitrag im System kollektiver Daseinsvorsorge zu zahlen, entscheiden sich 126 000 von 250 000 Gutverdienenden für eine befreiende Privatversicherung.

Chroniknet