»Gastarbeiter« – stille Reserve der Wirtschaft

Arbeit und Soziales 1970:

Im Jahr 1970 erreicht die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer einen vorläufigen Höhepunkt. Fast 2 Mio. sog. Gastarbeiter leben Ende des Jahres in der Bundesrepublik Deutschland. Das entspricht einer 31,7%igen Zunahme gegenüber dem Vorjahr.

Besonders seit 1961 braucht die expandierende bundesdeutsche Wirtschaft die ausländischen Arbeitskräfte als »industrielle Reservearmee«, weil zusätzliche deutsche Arbeitskräfte – Frauen und DDR-Flüchtlinge – nicht mehr mobilisiert werden können. Abgesehen von einem durch die wirtschaftliche Rezession 1966/67 bedingten leichten Rückgang ist die Ausländerquote (Ausländeranteil der Beschäftigten) von 2,4% im Jahr 1961 bei anhaltendem Trend auf derzeit 8,1% angestiegen.

Angesichts dieser Entwicklung setzt in den zuständigen politischen Gremien eine Diskussion über die Grenze ein, die man einem weiteren Zustrom von Ausländern setzen sollte, wobei sozialpolitische, volkswirtschaftliche und kulturelle Erwägungen eine Rolle spielen. An eine Kontingentierung oder gar eine Zuzugssperre, wie sie z.B. die Schweiz für ausländische Arbeitnehmer festlegt (<!– 16.3.1970–>), ist vorerst nicht gedacht.

In der deutschen Bevölkerung wächst die – häufig unbegründete – Furcht vor einer Konkurrenz der Ausländer auf dem Arbeitsmarkt. Die sog. Gastarbeiter, die wegen Arbeitslosigkeit und niedriger Löhne ihre Heimatländer verlassen haben, arbeiten in der Bundesrepublik besonders in Branchen, die wegen geringer Löhne und relativ schlechter Arbeitsbedingungen (Metallindustrie, verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe) ohnehin von Deutschen zunehmend gemieden werden.

Hauptherkunftsländer der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik sind Jugoslawien (Stand 1970: 21,8%), Italien (19,6%), die Türkei (18,1%), Griechenland (12,4%) und Spanien (8,8%), wobei seit 1967 die stärkste Zunahme bei Türken und Jugoslawen festzustellen ist. In der Bundesrepublik leben sie vor allem in Großstädten.

Chroniknet