Einsparungen im Sozialetat

Arbeit und Soziales 1982:

Die Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland steht 1982 ganz im Zeichen der knapper werdenden öffentlichen Mittel. Wegen der schlechten Wirtschaftslage sinken die Steuereinnahmen, während zugleich höhere Kosten etwa durch Zuschüsse zur Sozialversicherung entstehen. Um die Staatsverschuldung nicht noch weiter zu erhöhen, setzt die Bundesregierung auf Einsparungen. Wie weit diese Maßnahmen reichen, wird u.a. beim Kindergeld deutlich. Der erst zum 1. Februar 1981 erhöhte Satz (120 DM monatlich für das und 240 DM für jedes weitere Kind) wird am 1. Januar 1982 um 20 DM je Kind gekürzt.

Weitere Einsparungen im Sozialbereich zeichnen sich nach dem Regierungswechsel in Bonn am <!– –>1. Oktober<!– –> ab. Der neue Kanzler Helmut Kohl kündigt in seiner Regierungserklärung an, am System der sozialen Sicherheit seien angesichts der wirtschaftlichen Talfahrt unter »größeren Schmerzen« Korrekturen notwendig. Zu viele hätten zu lange auf Kosten anderer gelebt. Nun müsse man »der Ehrlichkeit, der Leistung und der Selbstverantwortung eine neue Chance geben«.

Konkret werden im Haushaltsbegleitgesetz 1983 u.a. folgende Sparmaßnahmen festgelegt: Die Rentenanpassung 1983 wird um ein halbes Jahr verschoben, und der 1977 abgeschaffte Krankenkassenbeitrag für Rentner wird wiedereingeführt Das Kindergeld bei höheren Einkommen wird stufenweise verringert. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden um 0,6% auf 4,6% angehoben, und die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wird stärker von der vorhergehenden Beschäftigungsdauer abhängig gemacht.

Die zuletzt genannten Maßnahmen sind eine Reaktion auf das drückendste soziale Problem in der Bundesrepublik, die Massenarbeitslosigkeit (<!– –>31.3.<!– –>). Im November überschreitet die Zahl der Arbeitslosen erstmals seit Anfang der 50er Jahre wieder die Zweimillionengrenze. Im Jahresdurchschnitt liegt sie mit 1,83 Mio. Personen doppelt so hoch wie zwei Jahre zuvor.

Die neue Bonner Regierung bezeichnet die Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit als eines ihrer dringlichsten Anliegen. Direkte staatliche Eingriffe in die Wirtschaft lehnt sie jedoch ab; vielmehr sollen private und öffentliche Investitionen gefördert, der Geldwert stabil gehalten und die Staatsverschuldung begrenzt werden, um die Selbstheilungskräfte der Wirtschaft anzuregen. Nach dieser Konzeption würden bei einem Aufschwung genügend neue Arbeitsplätze entstehen. Nach Ansicht der Gewerkschaften können dagegen nur Beschäftigungsprogramme und eine Verkürzung der Regelarbeitszeit von 40 Wochenstunden einen deutlichen Abbau der Arbeitslosigkeit bewirken.

Auch in anderen Bereichen gehen die neue Regierung und der Deutsche Gewerkschaftsbund mit seinem neuen Vorsitzenden Ernst Breit (<!– –>20.5.<!– –>) auf Konfrontationskurs. Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) zieht sich wenige Tage nach dem Bonner Regierungswechsel mit seiner Forderung nach einem halbjährigen Lohnstopp den Zorn des DGB zu (<!– –>1.10.<!– –>).

Im Dezember erregt das Schlagwort von der »Mietenlüge« die Gemüter. Um den Wohnungsbau zu fördern und damit den in vielen Städten deutlich über dem Angebot liegenden Wohnungsbedarf zu decken, verabschiedet der Bundestag am 10. Dezember eine Änderung des Mietrechts. Sie legt u.a. neue Bestimmungen für die Vergleichsmiete fest, erlaubt Mietsteigerungen von bis zu 30% innerhalb von drei Jahren und lässt Staffelmieten zu.

Ein weiteres Problem der Mieter ist die Umwandlung von Altbauten in Eigentumswohnungen. Diese werden anspruchsvoll saniert und die Mietforderungen dem neuen Ausstattungsniveau angepasst Nach dem neuen Mietrecht muss ein Mieter nun Modernisierungsmaßnahmen nicht dulden, wenn sie zu einer Miete führen, die er nicht mehr bezahlen kann.

Chroniknet