»Kölsch« nur in Köln gebraut

Ernährung, Essen und Trinken 1986:

Am 6. März erkennt das Bundeskartellamt in Berlin (West) die Zusammenfassung von Wettbewerbsregeln an, die 24 Brauer in und um Köln unterzeichnet haben: Durch diese sog. Kölsch-Konvention verpflichten sich die beteiligten Brauereien zur Herstellung des als »Kölsch« bekannten obergärigen Vollbiers gemäß Reinheitsgebot und stellen fest, dass nur sie berechtigt sind »Kölsch« zu brauen.

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