Bildung 1987:
Anlass des Streits um die Anforderungen für den Erwerb der Hochschulreife ist die Kritik der CDU-bzw. CSU-regierten Länder an der 1972 von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Reform der gymnasialen Oberstufe. Danach können die Schüler innerhalb des Kurssystems in den Klassen 11 bis 13 ihre Fächerwahl weitgehend selbst bestimmen. Die konservativen Bildungspolitiker machen diese Reform für ein ihrer Meinung nach katastrophal niedriges Wissensniveau bei den Abiturienten verantwortlich, da z.B. die Fächer Deutsch oder Mathematik »abgewählt« werden können.
In Hinblick auf die drohende Gefahr, dass sich die bundesrepublikanische Bildungslandschaft künftig in ein »SPD-Abitur« und ein »Unionsabitur« spalten könne, einigen sich die Kultusminister der Bundesländer auf ihrer Konferenz am 4. Dezember auf die Änderung der Bewertungskriterien für Grund- und Leistungskurse zugunsten der obligatorischen Grundkurse, außerdem werden alle Schüler der Oberstufe ab 1. August 1989 verpflichtet, zwei Fächer der Gruppe Deutsch, Fremdsprache und Mathematik bis zum Abitur zu belegen und sich in mindestens einem dieser Fächer prüfen zu lassen.