Bildung 1993:
Nach der Bildungsoffensive der 70er Jahre ist die Situation in den 90er Jahren vor allem von einem Zwang zu Sparmaßnahmen geprägt. Bei den Diskussionen über eine Reform des dreigliedrigen Schulwesens und eine Reorganisation der völlig überlasteten Hochschulen stehen weniger die pädagogischen als die finanziellen Auswirkungen im Vordergrund.
Dies zeigt sich u.a. bei den Debatten über die Dauer des Schulbesuchs zur Erlangung des Abiturs, die im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung des Schulsystems in den alten und neuen Bundesländern stehen, die bis 1996 vollzogen werden muss. In der DDR waren lediglich 12 Jahre vorgesehen (Bundesrepublik 13 Jahre). Mit Ausnahme von Brandenburg gilt dies in den ostdeutschen Ländern weiterhin. Vor allem Politiker der CDU plädieren 1993 für eine Übernahme dieser Regelung auch in den alten Bundesländern. Dabei verweisen sie auf das Ausland, wo die Schulzeiten z. T. noch kürzer sind. Es sei angesichts der zunehmenden Internationalisierung des Arbeitsmarktes ein Nachteil für die deutschen Jugendlichen, dass sie so lange die Schulbank drücken müssten und erst relativ spät in das Berufsleben eintreten könnten. Darüber hinaus berge eine Verkürzung der Schulzeit auf zwölf Jahre erhebliche finanzielle Vorteile. So könnten bundesweit rund 15 000 Lehrerstellen gestrichen werden. Gegner einer solchen Regelung sind dagegen der Ansicht, die eingesparten Mittel würden durch die hohen Kosten für die Umstellung der Lehrpläne und Neubeschaffung von Schulbüchern aufgefressen. Außerdem dürfe an der Ausbildung von Jugendlichen nicht gespart werden, sie müssten bestmöglich auf ein Studium vorbereitet werden.
Auch beim Umgang mit dem Anstieg der Schülerzahlen stehen finanzielle Gesichtspunkte im Vordergrund. Nach Angaben der Kultusministerkonferenz vom April 1993 wird bis zum Jahr 2003 ein Zuwachs von rd. 1,6 Mio. erwartet. Ursache ist die starke Zuwanderung in die Bundesrepublik sowie das Heranwachsen geburtenstarker Jahrgänge. Bildungsexperten fordern deshalb eine verbesserte Ausstattung der Schulen und eine Erhöhung der Zahl der Lehrkräfte. Allerdings werden die hierfür notwendigen Finanzmittel nicht bereitgestellt. Einzelne Bundesländer haben bereits Konsequenzen gezogen: In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurde 1992 die Pflichtstundenzahl für Lehrer um zwei bzw. eine Stunde erhöht, um dem Lehrermangel zu begegnen. Ähnliche Regelungen gelten auch in Schleswig-Holstein.
Im pädagogischen Bereich gibt es in einzelnen Bundesländern Reformansätze. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen z. B. gibt es nicht die in der Alt-Bundesrepublik übliche Trennung in Haupt- und Realschulen. An ihre Stelle tritt einen Schultyp mit berufspraktischer Spezialisierung. Dieses Modell betrachten viele Bildungsexperten als richtungweisend – zumal sich die herkömmliche Hauptschule als »Auslaufmodell« erwiesen hat – und empfehlen eine Übernahme durch die anderen Bundesländer. Einen solchen Umbau des dreigliedrigen Schulsystems verhindert jedoch vielfach die CDU, weil sie einen weiteren Ausbau der Gesamtschulen fürchtet.
In Hamburg und Baden-Württemberg laufen 1993 Versuche, Hochbegabte besser zu fördern. Sie können bei entsprechenden Leistungen entweder die 5. oder 10. Klasse überspringen (Hamburg) oder besondere Lehrgänge besuchen. Auch in der beruflichen Weiterbildung erfolgen 1993 wichtige Neuregelungen. Im Mai beschließt die Bundesregierung eine Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes, die drastische Kürzungen bei der Unterstützung von beruflicher Weiterqualifikation und Umschulung beinhaltet. Unterhaltsgelder und Lehrgangsgebühren werden nur noch in geringem Maß gezahlt. Die Förderungsdauer bei Fortbildungsmaßnamen ohne anerkannten Abschluss wird begrenzt, der Einarbeitungszuschuss für Arbeitgeber gesenkt.