Bei schlechtem Wetter kein Geld mehr

Politik und Gesellschaft 1994:

Das Schlechtwettergeld, eine Lohnersatzleistung für Bauarbeiter bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall, wird zum 1. Januar 1994 erheblich gekürzt. Statt 63% des vorigen Nettoeinkommens erhalten kinderlose Arbeitnehmer nur noch 60%, Beschäftigte mit Kind bekommen 67% (statt bisher 68%). Die Zahlperiode wird um zwei Monate auf die Zeit von Dezember bis Ende Februar gekürzt. Ab 1996 soll das vom Arbeitsamt gezahlte Schlechtwettergeld ganz wegfallen; Arbeitgeber und Gewerkschaften wollen jedoch erreichen, dass der Staat sich auch danach weiter an der Finanzierung dieser Lohnersatzleistung beteiligt.

Chroniknet