Politik und Gesellschaft 1999:
Wie alle sechs Jahre finden auch 1999 wieder Sozialwahlen statt: Die Selbstverwaltungsgremien der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherungen sind neu zu besetzen.
Gewählt werden nicht Einzelpersonen, sondern Listen von Organisationen. Bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) kandidieren z. B. 22 Listen für die 30 Sitze der Versicherten in der Vertreterversammlung. Auch in sechs der sieben Ersatzkrankenkassen, bei sechs der 357 Betriebskrankenkassen, bei der AOK in Rheinland-Pfalz und der Süddeutschen Metall-Berufsgenossenschaft haben Versicherte die Wahl zwischen verschiedenen Listen von Gewerkschaften, Interessengemeinschaften der Versicherten und Verbänden mit sozialpolitischen Zielsetzungen.
Alle anderen der knapp 600 Sozialversicherungsträger machen von der Möglichkeit der »Friedenswahl« Gebrauch: Wenn sich die Sozialparteien auf Einheits- oder Gemeinschaftslisten mit genauso vielen Vertretern einigen, wie Plätze zu vergeben sind, gelten diese Listen automatisch als gewählt.