Zielgruppen: Eltern, Behinderte, zukünftige Rentner

Politik und Gesellschaft 2001:

Mit der Neuregelung der Altersvorsorge wird 2001 zwar eines der großen Reformvorhaben der rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebracht, doch bleibt die erhoffte Wirkung z. T. aus. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung kann nicht weiter gesenkt werden. Die Ursache liegt darin, dass seit August die Arbeitslosenzahlen wieder steigen. Weitere gesetzliche Neuerungen bringen Verbesserungen für Behinderte und Eltern.

Das ab dem 1. Juli gültige neue Sozialgesetzbuch IX soll dafür sorgen, dass Behinderte selbstbestimmter leben können. Mussten sie z. B. bisher von Behörde zu Behörde laufen, was oft nur mit fremder Hilfe möglich war, so soll ihnen nun eine zentrale Servicestelle Auskünfte erteilen und Hilfe bieten. Um Behinderten die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, erhalten sie einen Rechtsanspruch auf Assistenz, Blinde z. B. auf einen Vorleser, Gehörlose auf einen Gebärdendolmetscher.

Während es beim im Juli verabschiedeten Familienpaket vor allem um Finanzielles geht, ist mit der zum Jahresbeginn wirksam gewordenen Reform von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub – von nun an »Elternzeit« genannt – auch der Anspruch verbunden, für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu sorgen und Väter stärker in die Erziehungspflichten einzubinden: Künftig können beide Elternteile gemeinsam – ganz oder zeitweise – die Elternzeit in Anspruch nehmen (bisher nur abwechselnd) und dabei jeweils in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden (bisher: 19) arbeiten.

Das zentrale, 2001 vom Bundestag verabschiedete soziale Reformwerk ist die Neuordnung der Rentenversicherung. Über Steuererleichterungen und/oder durch direkte Zuschüsse staatlich gefördert wird alternativ zur privaten auch die betriebliche Altersvorsorge, sei es als sog. Direktversicherung, also der vom Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossenen Lebensversicherung, sei es in den Pensionskassen, die nach ähnlichem Prinzip funktionieren, bei denen die Arbeitnehmer aber direkt Mitglied sind, oder bei sog. Pensionsfonds, die als Investmentfonds ein etwas höheres Risiko in sich bergen.

Da die betriebliche Altersvorsorge gegenüber der privaten zumindest in der Anfangsphase finanzielle Vorteile bietet, rechnen Experten damit, dass viele Arbeitnehmer diese Form wählen werden. Um sie überbetrieblich zu organisieren, schließen sich in einigen Branchen die Tarifparteien zusammen. Den Anfang machen IG Metall und Arbeitgeberverband Gesamtmetall, die am 29. Oktober ein gemeinsames überbetriebliches Altersversorgungswerk gründen. Anders als die Metaller erreichen die Beschäftigten der Chemie-Industrie in ihrem Tarifabschluss zur betrieblichen Altersversorgung auf Anhieb eine Beteiligung der Arbeitgeber an der angesparten Summe. Für jeweils 100 € vom Arbeitnehmer gibt es einen Aufstockungsbetrag von 13 €. Ziel der Rentenreform ist es, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung langfristig stabil zu halten und kurzfristig sogar zu senken. Diese Absicht muss Walter Riester zumindest für das Jahr 2002 aufgeben. Im Oktober verkündet er, der Beitragssatz bleibe bei 19,1%. Einen Strich durch die Rechnung macht dem Bundesarbeitsminister die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Nachdem die Arbeitslosenzahl 39 Monate lang kontinuierlich gesunken ist, liegt sie ab August wieder Monat für Monat über den Zahlen des Vorjahrs. Die für den Herbst 2002 anvisierte Zahl von 3,5 Mio. Arbeitslosen scheint in weite Ferne gerückt. Damit fließt auch weniger Geld in die Rentenkasse, was sich durch eine gesetzliche Absenkung der monatlichen Schwankungsreserve von bisher 100 auf 80% des Auszahlungsbeitrags allein nicht kompensieren lässt.

Chroniknet