Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Arbeit und Soziales 2003:

Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bedeutet für Bezieher von Lohnersatzleistungen eine noch empfindlichere Einbuße als die Kürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld. Das im Dezember verabschiedete Gesetz sieht vor, dass die Arbeitslosenhilfe – mit einer zweijährigen Anpassungsphase – praktisch auf Sozialhilfeniveau abgesenkt wird. Erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger und bisherige Arbeitslosenhilfeempfänger sollen dann beide das sog. Arbeitslosengeld II erhalten und gleichermaßen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Kommunen können selbst entscheiden, ob sie die Zuständigkeit für die Bezieher von Arbeitslosengeld II übernehmen oder diese der Bundesanstalt für Arbeit überlassen wollen.

Chroniknet