Arbeit und Soziales 2003:
Seit Jahresbeginn 2003 gibt es eine neue Möglichkeit, sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig zu machen, die sog. Ich-AG. Selbstständige, die nicht mehr als 25 000 € im Jahr verdienen, erhalten als Existenzgründungszuschuss im ersten Jahr monatlich steuerfrei 600 €, im zweiten Jahr 360 € und im dritten Jahr 240 €. Um die Ich-AG noch attraktiver zu machen, bringt Minister Clement die sog. kleine Handwerksnovelle auf den Weg, die vorsieht, dass einfache, in drei Monaten erlernbare Tätigkeiten wie Tapezieren oder Hilfsarbeiten als Gärtner ohne Prüfung selbstständig ausgeübt werden können. Die Handwerkskammer läuft Sturm gegen dieses Bestreben, durch das sie die Handwerksordnung »atomisiert« sieht, und auch die CDU möchte die Neuregelung stoppen, auch wenn sie nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf.