Hin zur Einheitsversicherung?

Gesundheit 2008:

Ab dem 1. Januar 2009 wird die Finanzierung des Gesundheitssystems in Deutschland umstrukturiert. Für die Versicherten bleibt im Prinzip alles beim Alten. Sie zahlen einen prozentualen Beitrag ihres Bruttoeinkommens an ihre Krankenkassen. Allerdings liegt dieser für viele Menschen voraussichtlich deutlich höher als bisher, denn der Bundestag setzt den ab 2009 gültigen einheitlichen Beitragssatz im Oktober auf 15,5 % fest – bisher lag der durchschnittliche Satz bei 14,9 %. Einen Anteil von 0,9 Prozentpunkten tragen die Kassenmitglieder allein, die restlichen 14,6 Punkte werden paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert.

Die etwa 220 gesetzlichen Krankenkassen zahlen künftig ihre gesamten Einnahmen, derzeit etwa 150 Mrd. € pro Jahr, in den Fonds ein. Hinzu kommt ein Zuschuss aus Steuergeldern, der 2009 zunächst bei etwa 1,5 Mrd. € liegen und später bis auf 14 Mrd. € steigen soll. Aus diesem Topf erhalten die Kassen wiederum einen bestimmten Betrag je Mitglied, der sich u.a. nach Alter und Geschlecht richtet, sowie einen Zuschlag für Versicherte, die an einer chronischen Krankheit leiden; 80 solcher genau definierter Krankheiten sind mit dem Zuschlag gekoppelt. Dies, so lautet die Befürchtung von Kritikern, könnte dazu führen, dass sich die Kassen um Diabeteskranke oder Hochdruckpatienten geradezu reißen werden. Bislang profitierten die Versicherungen dagegen von gut verdienenden Mitgliedern und deren höheren Beiträgen.

Wie es in einer Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums heißt, soll der geänderte Verteilungsschlüssel für mehr Gerechtigkeit sorgen. Zudem profitierten die Versicherten davon, dass sich die Kassen nun »im Wettstreit um den besten Service und die beste Versorgung der Versicherten beweisen müssen«. Kommt eine Krankenkasse mit dem ihr zugewiesenen Geld nicht aus, kann sie von ihren Mitgliedern in einem festgesetzten Rahmen zusätzliche Beiträge erheben, die Arbeitgeber werden dann zunächst nicht zur Kasse gebeten. Vorgesehen ist aber auch, dass Versicherte Erstattungen erhalten können, wenn ihre Kasse besonders gut gewirtschaftet hat.
Besonders die Krankenkassen fürchten, dass durch den einheitlichen Beitragssatz – wie er für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung längst gilt – der Wettbewerb der Versicherungen untereinander lahmgelegt werden und dass die Entwicklung längerfristig auf eine Einheitskasse hinsteuern könnte.

Chroniknet