Jobcenter sollen bleiben

Arbeit und Soziales 2008:

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2007 sind Jobcenter, in denen Arbeitsagenturen und Mitarbeiter der Kommunen in sog. Arbeitsgemeinschaften (Arge) gemeinsam Langzeitarbeitslose betreuen, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Bis 2010 ist der Gesetzgeber aufgefordert, für Abhilfe zu sorgen. Die BA hatte die Arbeitsgemeinschaften, die mit dem Inkrafttreten der Hartz-IV-Gesetze am 1. Januar 2005 eingeführt wurden, von Anfang an als ineffizient kritisiert und spricht sich nach dem Urteil wiederum für eine neue, klarere Zuständigkeitsregelung aus. Doch Bundesarbeitsminister Olaf Scholz und seine Länderkollegen verständigen sich im Juli darauf, dass stattdessen die Verfassung geändert werden soll, damit man an der Konstruktion – in leicht veränderter Form – festhalten kann.

Chroniknet