Schutz vor Telefonwerbung

Werbung 2009:

Der Bundestag beschließt am 26. März einen besseren Schutz von Verbrauchern vor unerwünschter Werbung am Telefon. Bei telefonisch abgeschlossenen Abonnements von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, Wett- und Lotterie-Dienstleis­tungen bekommen Kunden ein umfassendes Widerrufsrecht. Wer gegen das Verbot von Telefonwerbung ohne Einwilligung der Verbraucher verstößt, muss mit Strafen bis zu 50000 € rechnen. Mit einer Geldbuße bis zu 10000 € werden Call-Center bedroht, die ihre Rufnummer unterdrücken.

Chroniknet