Eines der großen sozialen Probleme im Deutschen Reich ist die Wohnungsnot. Die Zahl der fehlenden Wohnungen bewegt sich in diesem Jahr auf die 1,5-Mio.-Marke zu. Eine vom Wohnungsausschuss des Reichstages angestrebte verstärkte Beschlagnahme »entbehrlicher Räume« in öffentlichen und privaten Gebäuden soll wenigstens teilweise den immensen Wohnungsbedarf decken. Dies erscheint eine unvermeidbare Maßnahme, da die Erträge aus Mietsteuer, Wohnungsbauabgabe, Kohlenzuschlägen und Zuschüssen aus verschiedenen Ministerien allenfalls die Fertigstellung von 30 000 Wohnungen jährlich im Rahmen des öffentlichen Wohnungsbaus - bei einem Bedarfszuwachs von 150 000 Wohnungen - ermöglichen.
Das Haupthindernis für den bedarfsdeckenden Bau neuer Wohnungen sind die enormen Kosten für Baumaterial und die Arbeit der Handwerker. Die hier einsetzende Teuerungswelle hat u. a. zum Ergebnis, dass vielerorts halbfertige Häuser stehen, deren Weiterbau aufgrund steigender Baukosten nicht mehr finanzierbar ist.
Angesichts des vom Einzelnen kaum noch zu tragenden Baurisikos weisen die Wohnungsfürsorgegesellschaften einen Weg aus der Misere. Diese übernehmen die vollständige Finanzierung von Bauprojekten der Wohnungsgenossenschaften und erhalten im Gegenzug alle auf das fertige Haus einkommenden Gelder wie Anzahlungen, öffentliche Zuschüsse und Hypotheken. Erst nach der endgültigen Vollendung des Hauses wird mit dem Bauherrn abgerechnet.
Als mustergültiges Beispiel solcher Wohnungsbauprojekte gilt eine Siedlung in Berlin: Die um 54 Wohnungen zu erweiternde Waldsiedlung in Eichkamp. Die Stärke dieses Programms liegt nicht allein in dem sicheren Finanzierungskonzept, sondern auch in der sozialen wie auch architektonischen Qualität der Anlage. Im Gegensatz zu der oft menschenunwürdigen Lebenssituation in den Mietskasernen wohnen hier Angehörige aller sozialer Schichten in Kleinhaussiedlungen, umgeben von Wäldchen, blumenreichen Vorgärten und Obstbäumen.
Das für dieses Wohnungsbaukonzept verbindliche Prinzip besteht in der Verschränkung von sozialen, funktionalen und ästhetischen Aspekten des Wohnens. Um solche Konzepte auch in der Innenraumgestaltung durchsetzen zu können, entwickeln einige Architekten Vorschläge für Zimmereinrichtungen, die auch mit geringen finanziellen Mitteln realisierbar sind. Unter Einbeziehung des alten mitgebrachten Mobiliars entwerfen sie Einrichtungsmodelle, in denen das gewohnte Interieur entweder durch Bemalung, Textilbespannung oder das Entfernen der einst sehr beliebten Verzierungen in ein neu gestaltetes Ensemble verwandelt wird. Während durch die Raumaufteilung und -gestaltung der neu erstellten Siedlungswohnungen vor allem funktionsgerechtes Wohnen ermöglicht werden soll, lassen sich zur gleichen Zeit völlig andere innenarchitektonische Konzepte feststellen. In ihrer formalen Gestaltung erinnern sie oftmals an den Jugendstil und an die Umsetzung expressionistischer Ideen.
So wird z. B. in der von Bruno Taut herausgegebenen Zeitschrift »Frühlicht« in einem Artikel des Architekten Hermann Finsterling eine ausgesprochen exotisch und utopisch anmutende Innenausstattung der Räume gefordert. »Im Innenraum des neuen Hauses«, so heißt es darin, »wird man sich nicht nur als Insasse einer märchenhaften Kristalldose fühlen, sondern als interner Bewohner eines Organismus, wandernd von Organ zu Organ, ein gebender und empfangender Symbiote eines fossilen Riesenmutter-Leibes.« Die traditionellen Möbel werden als »Sachsärge« verworfen, die als Fremdlinge in dem Gesamtorganismus Wohnung nur störten. An ihre Stelle sollen »Immobilien« treten als Organe im Organ. Der zukünftige Schrank wird diesen Vorstellungen gemäß, sich mit seiner Wurzel »aus der Wand des Betonbaus herausblähen«. Fenster sollen dünnste, transparente Wände sein und der Bewohner nur noch auf »glasig-durchsichtigen Böden wandeln«.