Mit der Währungsstabilisierung durch die Währungsreform im November 1923 und mit der Neuregelung der Reparationszahlungen im Dawesplan beginnt für das Deutsche Reich im Jahr 1924 eine Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs. Die sich verbessernde Wirtschaftslage lässt den Lebensstandard auch der unteren Bevölkerungsschichten wieder ansteigen. Die Zahl der Arbeitslosen jedoch bleibt trotz konjunkturbedingten Rückgangs im Vergleich zu den Vorjahren weiterhin sehr hoch (11,4%).
Auf den hohen Arbeitskostendruck seit der Stabilisierung der Währung reagieren die deutschen Unternehmer mit umfassenden Rationalisierungsmaßnahmen in Fabrikhallen und Büros. Begünstigt wird diese Tendenz, die 1925 ihren Höhepunkt erreicht, durch die hohe Unternehmenskonzentration in der deutschen Wirtschaft; 1923/24 kontrollieren z. B. 10 Konzerne 90% der Erzeugung im Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikat. Bei Rationalisierungsmaßnahmen wie Veränderung der Arbeitsteilung und Mechanisierung der Produktion u. a. spielen die Großunternehmen eine Vorreiterrolle. Sie können als Erste die hohen Entwicklungs- und Anschaffungskosten für neue Maschinen finanzieren.
Folge des so erreichten Produktivitätsanstiegs ist bei stagnierenden Binnen- und Außenmärkten der Verlust zahlreicher Arbeitsplätze. Zwar geht die Zahl der Erwerbslosen mit dem Wirtschaftsaufschwung im Jahresverlauf zurück. Im Vergleich zu den Vorjahren bleibt sie jedoch hoch, wie die folgenden Werte über die Arbeitslosigkeit unter den deutschen Gewerkschaftsmitgliedern zeigen:
Von der Freisetzung »überflüssigen« Personals sind besonders die Angestellten betroffen. So werden u. a. in der Reichsverwaltung 396 838 Stellen für Beamte, Angestellte und Arbeiter abgebaut, um den Reichshaushalt zu entlasten. Auf 100 offene Stellen kommen bei den Büroangestellten im Jahresdurchschnitt 1727 Arbeitsgesuche. Im Bergbau kommen auf 100 Stellen 1176 Bewerber.
1924 sind die tarifpolitischen Auseinandersetzungen vom Kampf um die Arbeitszeit geprägt, wie z. B. der Arbeitskampf im Ruhrbergbau Ende 1923 unter Hinweis auf die zu steigernde Arbeitsproduktivität in vielen Wirtschaftszweigen längere Arbeitszeiten durchsetzen: Für die Schwerindustrie z. B. 54 Stunden (Schwerarbeiter) bzw. 59 Stunden (alle übrigen) wöchentlich. Mit der Verordnung über die Arbeitszeit vom 21. Dezember 1923 war der Achtstundentag als gesetzliche Regelarbeitszeit praktisch aufgehoben worden. Die durch inflationsbedingten Vermögens- und Mitgliederschwund geschwächten Gewerkschaften nehmen in diesem Jahr den Kampf um die Wiederherstellung dieser sozialpolitischen Errungenschaft von 1918/19 auf. Gestreikt wird 1924 nicht nur gegen verlängerte Arbeitszeiten sondern auch für Lohnerhöhungen (1924: 2012 Streiks, 1923: 2162). Der reale Anstieg der Löhne, der im Verlauf des Jahres zu verzeichnen ist, kann u. a. auf den verstärkten Eingriff des Staates in die Tarifkonflikte (staatliche Schlichtung) zurückgeführt werden. Für gelernte Arbeiter errechnet das Statistische Reichsamt folgende Durchschnittswochenlöhne (nominal):
Durch die Inflation von 1923 haben besonders die »Festbesoldeten« reale Einkommensverluste hinnehmen müssen, wie aus einer Untersuchung des Statistischen Landesamts in Hamburg vom April 1924 hervorgeht. Danach sanken die Gehälter der höheren Beamten auf einen Realwert von 33,7% des Vorkriegsgehalts, bei mittleren Beamten auf 49,9% und bei unteren Beamten auf 57,4%. Zwar werden die Beamtengehälter 1924 mehrfach erhöht. Damit kann jedoch die Einkommensnivellierung zugunsten der niedrigen Gehälter und der Arbeiterlöhne - Maurerlöhne z. B. Betrugen 1921 - 1923 im Durchschnitt 78,9% des Vorkriegsstands - nicht aufgefangen werden.