»Bescheidenheit an Ausdruck und Umfang« bestimmt die staatlich propagierte Formgebung der Einrichtungsgegenstände für den Normalverbraucher im Deutschen Reich. Der Baustil des heimatverbundenen, pseudobäuerlichen Siedlungshauses, der vom NS-Regime als wünschenswerte Wohnform gefördert wird, soll sich so auch in der Inneneinrichtung niederschlagen. Der Siedler wird von der NS-Ideologie als Träger des zukünftigen Volkstums verstanden, der dem Elend der Mietskasernen entronnen, das notwendige Verständnis für einen schlichten und schönen Wohnstil aufbringt.
Als angemessene, großstädtische Alternative zum ländlichen Siedlungshaus wird die drei bis fünf Zimmer große Etagenwohnung angesehen. Geräumige Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und Siedlungseigenheimen, die einem erhofften Bevölkerungszuwachs im erweiterten »Deutschen Lebensraum« Rechnung tragen, sollen nach einem Führererlass vom 15. November in der Nachkriegszeit im Rahmen eines sozialen Wohnungsbauprogramms errichtet werden. Großzügige Raumausstattungen mit Wohnküche, Musik- und Arbeitszimmer, mehreren Schlafzimmern und Duschräumen sind jedoch im Jahr 1940 nichts mehr als Utopie. Mit dem am 29. Februar durch den Generalbevollmächtigten für die Bauwirtschaft Fritz Todt verfügten Neubaustopp für zivile Projekte fällt das Wohnungsbauwesen in der Hierarchie der »nationalen Aufgaben« an die letzte Stelle. Nach der Weisung Todts, schon begonnene Projekte noch fertigzustellen, können im Reich 1940 nur noch 105 000 Neubauwohnungen (1939: 205 000 ) vollendet werden. Der zu diesem Zeitpunkt errechnete Mehrbedarf von etwa 1,5 Millionen Wohnungen kann jedoch nicht mehr produziert werden. Hinter dem kriegsbedingt vorrangig betriebenen Bau von Bunkern sowie von Unterkünften für Rüstungsarbeiter müssen die weitgreifenden Projekte im Rahmen der propagierten deutschen Wohnkultur bis auf Weiteres zurückstehen.