Die Ernährung der Bevölkerung im Deutschen Reich unterliegt zwar staatlicher Bewirtschaftung, aber es kommt nicht zu so dramatischen Versorgungsengpässen wie etwa während des Ersten Weltkriegs. Dies liegt nicht an einer wesentlichen Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion, sondern an einer bereits 1939 weit entwickelten Vorratsbildung und an der - freiwilligen oder erzwungenen - Lieferung von Nahrungsmitteln aus den besetzten Gebieten; die Importe aus diesen Ländern machen 8 bis 12% der deutschen Grundversorgung aus.