In der Bundesrepublik Deutschland wachen 74 Lebensmittel-Untersuchungsämter über die Qualität der Nahrungsmittel. Bei unangemeldeten Besuchen auf Schlachthöfen, in Molkereien und Konservenfabriken, bei Bäckern und Gemüsehändlern kontrollieren die Lebensmittelprüfer die Einhaltung der hygienischen und gesundheitlichen Bestimmungen. Außerdem kann sich jeder Verbraucher an diese Ämter wenden, wenn er den Verdacht hat, dass eine Ware nicht den Vorschriften des Lebensmittelrechts entspricht. 25% der Proben, die von den Lebensmittelämtern aufgrund bestehender Verdachtsmomente überprüft werden, haben nicht die vorgeschriebene Qualität. Vor allem Schokolade wird häufig beanstandet, weil sie nicht genügend reines Kakaopulver enthält. Nur ein Prozent dieser Nahrungsmittel sind jedoch auch gesundheitsschädigend. Viel Arbeit bereitet den Lebensmittelämtern auch die zunehmende Verbreitung konservierter Nahrungsmittel, da bei Konserven detaillierte Vorschriften über Gewichtsangaben bestehen, die häufig nicht eingehalten werden.