Erstmals seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland gibt es in diesem Sommer weniger als eine Mio. Arbeitslose. 968 000 Männer und Frauen sind im August als erwerbslos registriert. Zugleich erreicht die Zahl der Beschäftigten mit 16 Mio. einen neuen Höchststand in der Nachkriegszeit. Das bedeutet, dass seit 1949 rd. 2,5 Mio. neue Arbeitsplätze geschaffen wurden. Im gleichen Zeitraum stieg das durchschnittliche Niveau der Bruttolöhne um 38%.
Auch wenn die Zahl der Arbeitslosen bis zum Jahresende wieder auf 1,5 Mio. ansteigt, spiegelt sich in den Arbeitsmarktdaten der wirtschaftliche Aufschwung deutlich wider. Dennoch ist die soziale Not noch lange nicht aus dem bundesdeutschen Alltag verschwunden. Noch immer muss sich die Sozialpolitik vor allem mit den Auswirkungen des Krieges befassen. Deutlich wird dies z. B. an den 2,7 Mio. Kriegsbeschädigten- und den 1,6 Mio. Kriegshinterbliebenenrenten, die in der Bundesrepublik Deutschland gezahlt werden. Die Behebung des Wohnungsmangels und die Integration der rd. 10 Mio. Heimatvertriebenen und DDR-Flüchtlinge sind weitere Bewährungsproben für das bundesdeutsche Sozialsystem. Auch fehlt es an staatlichen Ausbildungsbeihilfen für Schüler und Studenten.
Eine der wichtigsten sozialpolitischen Maßnahmen der Nachkriegszeit ist der sog. Lastenausgleich, durch den die Vertriebenen teilweise für die Verluste von Privatbesitz in ihrer früheren Heimat entschädigt werden sollen. Für viele ältere oder erwerbsunfähige Personen ohne eigenen Rentenanspruch ist dies die einzige Existenzgrundlage. In diesem Jahr kommt das 1952 verabschiedete Gesetz erstmals zur Anwendung. Insgesamt bewilligt das zuständige Bundesausgleichsamt Leistungen in Höhe von 3,72 Mrd. DM, den Großteil davon für Renten (954 Mio. DM), Existenzgründungs- und Wohnungsbaudarlehen (510 Mio. DM) und für sog. Hausratshilfen (940 Mio. DM). Eine wichtige Ergänzung des Lastenausgleichs stellt das in diesem Jahr verabschiedete Fremdrenten- und Auslandsrentengesetz dar. Danach können Flüchtlinge und Vertriebene unter bestimmten Umständen Ansprüche aus Sozialversicherungen, die außerhalb des Bundesgebiets erworben wurden, gegenüber bundesdeutschen Versicherungsträgern geltend machen. Ein gleichfalls 1953 beschlossenes Schwerbeschädigtengesetz verpflichtet Betriebe, eine bestimmte Anzahl Behinderter zu beschäftigen. Dadurch soll u. a. die berufliche Integration der Kriegsinvaliden erleichtert werden.
Zwei wichtige Maßnahmen betreffen den institutionellen Aufbau des bundesrepublikanischen Sozialsystems. In Berlin (West) wird die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte wiederbegründet. Eine grundlegende Neuerung stellt die Schaffung einer eigenen Sozialgerichtsbarkeit dar. Ein im Juli verabschiedetes Gesetz sieht die Einrichtung von Sozialgerichten vor, die für alle Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Sicherung zuständig sind. Oberste Instanz ist das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel.