Erster innerdeutsche Vertrag - Transitabkommen
Brandts Ostpolitik leitete den grundlegenden Wandel im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu den osteuropäischen Staaten ein. Mit Beginn der SPD/FDP-Koalition 1969 fand das Konzept des »Wandels durch Annäherung« seinen Niederschlag in der politischen Praxis. Im Transitabkommen, dem ersten innerdeutschen Vertrag auf Regierungsebene, einigen sich Bonn und Berlin (Ost) 1971 auf eine Regelung im Verkehr zwischen der Bundesrepublik und Berlin (West).
Als Transitabkommen wird das Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) bezeichnet. Es wird zwischen den Staatssekretären Egon Bahr (Bundesrepublik) und Michael Kohl (DDR) ausgehandelt und am 17. Dezember 1971 in Bonn unterzeichnet. Am 3. Juni 1972 tritt es in Kraft.
Das Viermächteabkommen
Ermöglicht wird das Transitabkommen allerdings erst durch das Viermächteabkommen, das die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs 1971 unterzeichnen. Die Alliierten, die nach 1945 zu Gegnern im Kalten Krieg wurden, demonstrieren auch mit dem Viermächteabkommen zu Beginn der 70er Jahre neue Gesprächsbereitschaft.
Die beiden Supermächte USA und UdSSR einigen sich nach langwierigen Verhandlungen darauf, einen »heißen Draht« zwischen dem Kreml und dem Weißen Haus einzurichten. Mit diesem ersten greifbaren Ergebnis der SALT-Verhandlungen wollen beide Regierungen die rasche Eskalation eines Konflikts vermeiden und die Gefahr eines Atomkriegs verringern.