Nach der am 1. März erfolgten Einigung zwischen Bundesregierung und SPD-Opposition gilt das Gesetz über das sog. Meister-BAföG rückwirkend zum 1. Januar . Es führt für Fachkräfte, die sich zum Meister oder Techniker fortbilden lassen oder auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereiten, einen gesetzlichen Anspruch auf staatliche Unterstützung ein. Der Fortbildungskurs muss, auch wenn er als Teilzeitangebot durchgeführt wird, mindestens 400 Unterrichtsstunden dauern.
1996 erhalten 28 700 Männer und Frauen das neue Meister-BAföG. Bund und Länder wenden dafür 234 Mio. DM auf. Vollzeitgeförderte erhalten im Schnitt 10 165 DM pro Jahr, davon entfallen 12% auf den Unterhaltszuschuss, 34% auf Darlehen zum Unterhalt und 54% auf Darlehen für die Fortbildungsmaßnahme. 85% der Empfänger von Meister-BAföG sind Männer, davon die meisten zwischen 25 und 30 Jahren.
Die Einigung über das Meister-BAföG war vor allem durch den Streit um die Finanzierung verzögert worden. Die Länder sollen zuerst 35% der finanziellen Lasten tragen, nach langwierigen Verhandlungen wird der Finanzierungsanteil der Bundesländer aber auf 22% gesenkt.