Bei rückläufiger Arbeitslosigkeit und günstiger Konjunkturentwicklung in Deutschland stehen Bemühungen um eine flexiblere, den Bedürfnissen des bzw. der Einzelnen angepasste Gestaltung der Arbeitswelt im Vordergrund. Mit fein gesteuerten Instrumenten soll insbesondere für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesorgt werden.
Ein wichtiger Baustein dafür sind die Neuregelungen zur sog. Elternzeit, welche den Erziehungsurlaub ablöst. Durfte bisher in den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes nur jeweils ein Elternteil - wenn auch abwechselnd - Erziehungsurlaub nehmen, so können jetzt erstmals Väter und Mütter gleichzeitig bei garantiertem Rückkehrrecht auf ihren Arbeitsplatz zu Hause bleiben bzw. ihre Arbeitszeit reduzieren; sie haben nun, sofern sie in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten, einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Zugleich können sie bis zu 30 (bisher: 19) Wochenstunden arbeiten, ohne ihren Anspruch auf Erziehungsgeld ganz zu verlieren. Ihre Entscheidungsmöglichkeiten werden auch dadurch ausgeweitet, dass sie bei einer verkürzten Bezugsdauer von zwölf statt 24 Monaten statt 600 DM dann 900 DM monatlich erhalten - und dass sie eines von drei Jahren der Elternzeit bei Einschulung des Kindes nehmen können. Auch die generelle Förderung von Teilzeitarbeit - unabhängig vom familiären Status - steht auf der Agenda der rot-grünen Bundesregierung. Nach einem 2000 beschlossenen Gesetz, das zum Jahresbeginn 2001 in Kraft tritt, kann einem Arbeitnehmer in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten, der mindestens sechs Monate dort arbeitet und seinen Wunsch mindestens drei Monate vorher angemeldet hat, eine Teilzeitarbeit nur verweigert werden, wenn dringliche betriebliche Interessen dem entgegenstehen. Ein Teilzeitarbeitender darf bei Beförderungen oder der Neubesetzung von Arbeitsplätzen nicht benachteiligt werden.
Die - von Gewerkschaften und SPD lange angeprangerte - Regelung, wonach befristete Arbeitsverträge auch ohne sachliche Gründe für eine Höchstdauer von zwei Jahren erlaubt sind, wird für 2001 und 2002 fortgeschrieben, allerdings mit einer Einschränkung: Es ist künftig nicht mehr möglich, nach einer Pause von mindestens vier Monaten ohne Sachgrund wieder in derselben Firma befristet zu arbeiten.
Bezüglich der Zeitarbeit bahnt sich bei den Gewerkschaften ein Umdenken an. Nach ihrer Ansicht ist diese Form der Leiharbeit, die über Zeitarbeitsfirmen abgewickelt wird, zwar weiterhin ein Mittel zum Abbau regulärer Arbeitsplätze, doch nehmen sie sich erstmals in größerem Umfang dieser Arbeitnehmer an: Im Frühjahr kommt es zum Abschluss eines Haustarifvertrags zwischen ÖTV und DAG auf der einen sowie der führenden deutschen Zeitarbeitsfirma auf der anderen Seite.
Um das »Bündnis für Arbeit«, eine von Bundeskanzler Gerhard Schröder 1998 ins Leben gerufene Gesprächsrunde der Tarifparteien und der Politik, ist es 2000 relativ still - was nicht bedeutet, dass dieses Bündnis nicht funktioniert: Die raschen Einigungen in der Tarifrunde 2000 sind nach Expertenmeinung auch darauf zurückzuführen, dass sich die Beteiligten im »Bündnis« darauf verständigt haben, ohne ideologische Diskussionen den Ausbau der Altersteilzeit und eine Orientierung der Lohnentwicklung am Produktivitätszuwachs in den Vordergrund zu stellen.
Mehr Geld bei Arbeitslosigkeit und längerer Erkrankung beschert ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juni den Arbeitnehmern: Auch die Sozialversicherungsbeiträge für Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld müssen künftig in die Berechnung von Arbeitslosen- und Krankengeld einbezogen werden. Zum 1. Januar 2001 tritt eine entsprechende Neuregelung in Kraft.