Laut Stiftung Warentest können sich Reisende nicht unbedingt auf die Pünktlichkeit der Bahn verlassen. Nach einer Untersuchung von rd. 94?000 Zügen im Herbst 2007 laufen 38?% der ICE-, IC- und EC-Züge mit mindestens vier Minuten Verspätung ein. Künftig könnte dies die Bahn teuer zu stehen kommen, denn die Bundesregierung bringt Anfang Oktober ein Fahrgastrechtegesetz auf den Weg, das deutliche Entschädigungen bei Unpünktlichkeit oder Ausfall eines Zuges vorsieht. Bei Verspätungen im Fernverkehr von mehr als einer Stunde muss die Bahn künftig 25?%, bei über zwei Stunden 50?% des Reisepreises erstatten. Im Nahverkehr können die Kunden einen höherwertigen Zug benutzen, wenn ihre Bahn mehr als 20 Minuten später kommt. Zudem bemisst sich die Verspätung künftig am gesamten Reiseverlauf, ein Anspruch auf Entschädigung entsteht also z.?B. auch dann, wenn ein Kunde wegen Verspätung einen Anschlusszug verpasst. Gelten sollen die neuen Richtlinien ab Mai 2009.