Für die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA), die in den vorangegangenen Jahren mit teilweise sexistisch gefärbten Slogans auf sich aufmerksam machte, bedeutet ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar den Anfang vom Ende. Lebensmittelbetriebe und rd. 380000 Landwirte müssen nach dem Spruch der Karlsruher Richter keine Sonderabgaben mehr zahlen, mit denen der Absatzförderungsfonds der Land- und Ernährungswirtschaft seit 1969 unterhalten wurde. Dies sei eine »unzulässige Sonderabgabe«. Bislang verfügte die CMA über einen jährlichen Etat von rd. 88 Mio. €. Am 5. März beschließt die Gesellschafterversammlung die Auflösung des Lobbyverbandes. Als Ersatz gründet die Lebensmittelindustrie zum 1. Juni zur Exportförderung die Gesellschaft German Food.