Die Verbraucher sollen künftig besser über die Zusammensetzung von Sonnencreme, Seifen und Kosmetika informiert werden, beschließt das Europäische Parlament am 24. März . Die Werbung für Kosmetika soll nur versprechen dürfen, was die Produkte auch nachweislich bewirken können. Aussagen wie »verjüngende Wirkung« oder »verringert Faltenbildung« müssen künftig auch bewiesen werden. Die Neuregelungen sollen frühestens 2010 in Kraft treten.
Ab dem 1. Juli gelten auf freiwilliger Grundlage neue Regeln des Deutschen Werberats für Lebensmittel. Es soll alles vermieden werden, was als Aufforderung zu einer übermäßigen und einseitigen Ernährung verstanden werden könnte.