Das Landgericht Berlin stellt den bisher längsten Prozeß der bundesdeutschen Justizgeschichte um den Mord an dem Studenten Ulrich Schmücker am 5. Juni 1974 ein. Zur Begründung wird angeführt, dass die Tat nicht mehr aufgeklärt werden könne. Die fünf Angeklagten erhalten Haftverschonung.