Die italienische Regierung verfügt drastische Importbeschränkungen.
In der Bundesrepublik Deutschland tritt das neue Schwerbehindertengesetz in Kraft. Es legt u.a. Sonderrechte auf Beschäftigung und erweiterten Kündigungsschutz fest. Während das alte Gesetz vor allem Kriegs- und Wehrdienstopfer betraf, gilt die Neufassung für alle Schwerbehinderten.
Um "Verkehrsrowdies" besser zu begegnen, beginnt das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg, in der "Verkehrssünderkartei" Strafpunkte aufzuzeichnen. Bußgelder über 40 DM ziehen bis zu sieben Strafpunkte nach sich. Ab 14 Punkten muss die theoretische Fahrprüfung wiederholt werden.
Der 38 a des bundesdeutschen Arzneimittelgesetzes tritt in Kraft. Danach muss die Pharmaindustrie rezeptfreien Arzneimitteln zukünftig den Warnhinweis beifügen, dass diese Medikamente nicht über einen längeren Zeitraum oder hoch dosiert ohne ärztlichen Rat eingenommen werden dürfen.