Überfall auf Polen
Um 4.45 Uhr beginnt der deutsche Angriff auf Polen. Nach mehrmonatigen diplomatischen Spannungen und dem zur Rechtfertigung des Angriffs vorgetäuschten Überfall auf den Sender Gleiwitz befiehlt Adolf Hitler der Wehrmacht den lange geplanten Polenfeldzug, der von Truppen des Slowakischen Staats unterstützt wird. Dieser Tag gilt als Beginn des Zweiten Weltkriegs.
Beginn des Zweiten Weltkrieges
1. September 1939: Schleswig-Holstein feuert auf die Westerplatte. Der Beschuss des polnischen Munitionslagers auf die Westerplatte am 1. September 1939 gilt als Beginn des Zweiten Weltkrieges. Die Westerplatte bei Danzig ist eine größtenteils bewaldete, sandige, langgestreckte Halbinsel ohne nennenswerte Bodenerhebungen zwischen Ostsee und Hafenkanal. (Foto vom 1. September 1939)
1939 - Beginn des Zweiten Weltkriegs
1939 - Mit dem Überfall auf Polen beginnt am 1. September 1939 der Zweite Weltkrieg. Um 4.45 Uhr eröffnet das Linienschiff "Schleswig-Holstein" das Feuer auf polnische Befestigungen auf der Westerplatte vor der Freien Stadt Danzig.
Wiedervereinigung Danzigs mit dem Deutschen Reich
Führer und Reichskanzler Adolf Hitler spricht vor dem Deutschen Reichstag. Einstimmig billigt das Parlament das Gesetz über die Wiedervereinigung Danzigs mit dem Deutschen Reich.
Carl Jacob Burckhardt, der Hohe Kommissar des Völkerbundes, muss gegen 9 Uhr Danzig verlassen.
Vereinigtes Königreich, London: In Großbritannien beginnt die Mobilmachung. In London und anderen Städten werden Kinder evakuiert.
Großbritannien und Frankreich fordern die Reichsregierung zum Rückzug der Wehrmacht aus Polen auf.
Marschall Edward Rydz-Smigly wird Oberbefehlshaber der polnischen Streitkräfte und Vertreter des Präsidenten.
Ministerpräsident und Duce Benito Mussolini kündigt dem Ministerrat die Nichtkriegführung Italiens an.
Die UdSSR erlässt ein Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht. Für Mannschaften dauert sie zwei Jahre (Bodentruppen), vier Jahre (Luftwaffe und Küstenverteidigung) und fünf Jahre (Marine).
In einer geheimen Weisung ordnet Führer und Reichskanzler Adolf Hitler ein Euthanasieprogamm an.
Durch Verordnung des Ministerrats für die Reichsverteidigung wird das Abhören feindlicher Sender und das Verbreiten ihrer Meldungen verboten.
Durch eine Polizeiverordnung wird für Juden im Deutschen Reich eine Ausgangssperre eingeführt.
Ein FührerErlass sieht Straffreiheit für aktive Wehrmachtsangehörige vor, die zu Geldstrafen, Haft, Arrest, Festungshaft oder zu Gefängnis bis zu sechs Monaten verurteilt worden sind.
Die 18 deutschen Wehrkreise erhalten Reichsverteidigungskommissare.
Die 10. Verordnung zum Luftschutzgesetz legt das Verhalten der deutschen Bevölkerung bei Luftalarm fest.
Durch Führerverordnung werden das erstmals im Jahr 1813 gestiftete Eiserne Kreuz (in zwei Stufen) erneuert und das Ritter- und Großkreuz des Eisernen Kreuzes sowie ein Verwundetenabzeichen (in drei Stufen) geschaffen.
Eine Verordnung über den Arbeitsplatzwechsel macht im Deutschen Reich jede Kündigung von der Zustimmung des zuständigen Arbeitsamtes abhängig.
In Stutthof (Danzig) wird ein Zivilgefangenenlager eingerichtet, das später als SS-Sonderlager in ein Konzentrationslager umgewandelt wird.